Sofern Ihr Antrag angenommen wurde, übernimmt Ihre Pflegekasse voraussichtlich folgende Kosten (für „technische Hilfsmittel“):
- Pflegebedürftige ab dem 18. Lebensjahr müssen 10 % der Kosten pro technischem Pflegehilfsmittel übernehmen. Maximal jedoch nur bis zu 25 € pro Mittel.
- Notwendige Änderungen, Instandsetzungen und Ersatzbeschaffung von Pflegehilfsmitteln sowie die Ausbildung in ihrem Gebrauch werden ebenfalls übernommen.
- Größere Geräte werden häufig leihweise an Versicherte überlassen. In diesem Fall trägt die Kasse bis zu 100 % Kosten.
- Kosten, die nach Ermessen der Pflegekasse „über das Maß des Notwendigen hinausgehen“, müssen selbst getragen werden