Das „intelligente Zuhause“ hat große Überschneidungen zu AAL. Der Fokus liegt hier aber nicht auf der Unterstützung und Kompensation, sondern auf dem allgemeinen Komfort und der Unterhaltungstechnik. Smart Home-Technik kann aber auch Bestandteil von AAL sein. So kann zum Beispiel ein ferngesteuerter Türöffner aus dem Bereich Smart Home auch für mobilitätseingeschränkte Menschen eine große Unterstützung sein und fiele dann ebenso in die Kategorie AAL.
Quelle: vgl. Wirtschaftslexikon.gabler.de (zuletzt abgerufen am 15.10.2020)