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E-Rezept

Zum 1. Juli 2021 begann eine sechsmonatige Übergangsfrist und ab Anfang 2024 soll das E-Rezept bundesweit flächendeckend zum Einsatz kommen. Versicherte benötigen eine App oder eine NFC-fähige eGK, um die digitale Version des E-Rezeptes nutzen zu können – alternativ ist auch weiterhin das Ausdrucken in der Arztpraxis möglich. Ein Rezept kann dann entweder online (e-Rezept) oder offline (weiterhin papiergebunden) entweder von einem selbst oder durch Dritte eingereicht werden.

Funktion

Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt stellt ein E-Rezept als QR-Code aus (z. B. nach einer Videosprechstunde). Die oder der Versicherte wählt dann aus, ob der QR-Code direkt in die E-Rezept-App übermittelt wird oder ob ein Papierausdruck erfolgen soll. Alle Informationen des bisherigen Standardrezeptes beinhaltet auch der QR-Code.
Ist der QR-Code auf der Versicherten-App gespeichert, kann gewählt werden zwischen: einer lokalen oder einer Online-Apotheke. Diese kann direkt die Verfügbarkeit prüfen und Auskunft zu Abholung oder Versand geben. Im Anschluss kann die oder der Versicherte entscheiden, bei welcher Apotheke das Rezept eingelöst werden soll.
Alternativ können Versicherte auch zu einer Apotheke ihrer Wahl gehen und mit der E-Rezept-App oder dem Papierausdruck das Medikamente abholen.

Vorteile

– Mehr Zeit durch weniger Wege – Verfügbarkeit kann digital abgefragt werden
– Pflegedienste müssen nicht mehr die Versichertenkarten zur Abholung des Rezeptes bei den betroffenen Personen einsammeln
– Weniger Papierkram
– volle Flexibilität: die/der Versicherte entscheidet selbst wie, wo und von wem das Rezept eingelöst wird
– Rezeptdaten sind über den QR-Code sicher und diskret (im Vergleich zum Papierausdruck), nur die/der Versicherte und die Apotheke können den QR-Code einsehen

Quelle: https://www.gematik.de/anwendung